Im Gedenken Gutes tun: Kondolenzspenden
Ein nahestehender Mensch ist an einer neurodegenerativen Krankheit verstorben und Sie möchten in seinem Sinne etwas Gutes tun? Dann wünschen Sie sich doch anstelle von Blumen und Kränzen Spenden für die Forschung an Demenz, Parkinson oder ALS. Trauerfallspenden tragen dazu bei, die Forschung auf dem Gebiet der Neurodegeneration zu verstärken. Mit dieser Form der Unterstützung setzen Sie ein besonderes Zeichen und wandeln Trauer in Hoffnung und Zuversicht um.
Bitten Sie Ihre Trauergäste in der Todesanzeige und in der Trauerbenachrichtigung anstelle von Blumen und Kränzen um Spenden an die DZNE-Stiftung. Die Gedenkspende erfolgt direkt auf das Spendenkonto:
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
Commerzbank Essen
IBAN: DE51 3604 0039 0120 7240 00
Formulierungsbeispiel:
„Im Sinne des/der Verstorbenen bitten wir anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende zugunsten der DZNE-Stiftung. Empfänger: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. IBAN: DE51 3604 0039 0120 7240 00 Stichwort: Trauerfall Vorname/Name des/der Verstorbenen. Für einen Spendenbeleg geben Sie in der Überweisung bitte Ihren Namen und Ihre Adresse an.“
Wichtige Hinweise
Etwa vier bis sechs Wochen nach der Trauerfeier informieren wie Sie darüber, wer gespendet hat und welcher Gesamtbetrag unter dem Spenden-Stichwort zusammengekommen ist. Bitte informieren Sie uns vorab vorzugsweise schriftlich per E-Mail an stiftung@dzne.de oder telefonisch (0228-43302-459) über Ihre geplante Trauerfallspende und das verwendete Stichwort. Wenn Sie speziell die Demenzforschung oder die Parkinsonforschung oder aber die ALS-Forschung fördern möchten, dann bitten Sie die Trauergäste, dies zusammen mit dem Stichwort innerhalb der Überweisung zu übermitteln, also zum Beispiel so: "Trauerfall Max Mustermann, Demenzforschung" oder "Trauerfall Maria Mustermann, Parkinsonforschung", etc.
Sofern uns die Spender-Adressen vorliegen, erhalten die Trauergäste von uns eine Zuwendungsbestätigung.
Aufgrund von steuerrechtlichen Regelungen ist es nicht möglich, über Sammelbeträge, die von Hinterbliebenen überwiesen werden, eine Spendenquittung auszustellen. Wir bitten dafür um Verständnis.
Beachten Sie außerdem: Seit der neuen Empfängerüberprüfung muss der Empfängername bei Überweisungen genau wie oben angegeben eingetragen werden. Bitte verwenden Sie nicht „DZNE-Stiftung“ als Empfängernamen.